Donnerstag, 26. März 2009

Werbefotografie Fotograf in München




Zur Werbefotografie zählt hauptsächlich die Fotografie von Produkten. Dennoch legen wir sehr großen Wert auf Emotionen: Deshalb fotografieren wir nicht nur Ihre Produkte sondern bewegen uns auch in den Genre "Lifestyle", "Katalogproduktion", "Still", "Coples", "People" und "Beauty".


Gerne fotografieren wir Ihre Produkte / Speisen im Studio oder direkt bei Ihnen vor Ort - um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können, benötige ich folgende Angaben: - Art der Fotos / zu fotografierende Objekte - Terminvorgaben - Location (genaue Anschrift) - Gewünschte Bildverwendung- Gewünschte Auslieferung der Bilder (z. B. Datenformat oder Stückzahl und Bildgröße bei Abzügen, falls gewünscht)

Fotoverwendungsrechte Bildverwendungsrechte Bewerbungsfoto

Wer hat das Urheberrecht an meinen Fotos? ... und wer hat das Nutzungsrecht?


Jegliche Nutzung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des deutschen UrhG. (Urheberrechtsgesetz). Das "Urheberrecht" liegt immer beim "Urheber", also beim Fotografen. Die "Nutzungsrechte" über die Verwendung der Bilder an oder auf Handels- und/oder Werbeprodukten werden per Vertrag vereinbart, grundsätzlich ist jedoch ein deutlicher Hinweis auf den Urheber am Bild erforderlich (Urhebervermerk gem. §13.UrhG).

Bei privater Verwendung (Bewerbung, Dissertationen, PR, Sedcard etc.) ist ein entsprechender Vermerk auf der Rückseite des Bildes oder am Bild anzubringen.

Bildverwendungsrechte bei Bewerbungsfotos:
Marktüblich ist die private Verwendung durch den Kunden.

Business- und Bewerbungsfoto?

Worin besteht der Unterschied zwischen „Business-“ und „Bewerbungsfoto“?

Businesportrait bedeutet, dass die Bilder gewerblich oder freiberuflich genutzt werden. Private Bilder wie Akt oder Bewerbung werden lediglich „privat“ genutzt. Jegliche Nutzung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des deutschen UrhG. (Urheberrechtsgesetz). der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Eine weitere Variante wäre die Verwendung kommerzieller Art: z. B. als Werbemotiv auf einem Produkt, CD-Cover oder Kalender etc. Der Unterschied liegt also in der Verwendung der Bilder durch den Auftraggeber. Bei Websites ist der Bildnachweis im Impressum mit Link auf http://www.stephandaniel.com/ zu führen (Urhebervermerk gem. §13.UrhG). Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.